AfD Kreistagsfraktion Anträge Rede zur Begründung des Antrags der AfD-Fraktion „Zur Beflaggung im Kreis Herzogtum Lauenburg“

Rede zur Begründung des Antrags der AfD-Fraktion „Zur Beflaggung im Kreis Herzogtum Lauenburg“

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Sehr geehrter Herr Kreispräsident,

sehr geehrte Kreistagsabgeordnete,

liebe Gäste,

den Antragstext (und die Begründung) kennen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus den vorab übermittelten Unterlagen für die heutige Kreistagssitzung. Nur für unsere Gäste und die Öffentlichkeit kurz noch einmal zusammengefasst, was wir, die AfD-Fraktion im Kreistag, mit diesem Antrag erreichen möchten: Es geht um die Sichtbarkeitsmachung unserer Nationalflagge als identitätsstiftendes Zeichen.

Um es ganz klar und deutlich zu sagen: ich zitiere:

„Unsere Flagge und unsere Hymne stehen für unsere Demokratie, unsere Grundrechte und unseren Rechtsstaat. Wer damit fremdelt, hat ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes“,

Ende Zitat Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär in der „Rheinischen Post“ als Antwort auf den Vorschlag von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow, über die Nationalhymne abzustimmen.

Wenn er recht hat, hat er recht. Wir schliessen uns den Worten von Carsten Linnemann vollinhaltlich an. Nur ist es mit der CDU in diesem Fall wie meistens: Grosse Worte, nix dahinter. Sie werden das in den anschliessenden Wortmeldungen selber erleben.

Der Kulturkampf aber muss geführt werden. Und wir sind der festen Überzeugung, die Bevölkerung wünscht mehrheitlich identitätsstiftende Massnahmen wie die mit diesem Antrag geforderte.

Es handelt sich hier auch nicht um eine reine AfD-Forderung. Ich darf darauf verweisen, dass der RCDS, der Ring Christlich-Demokratischer Studenten, ebenfalls eine Beflaggung (EU-, Deutschland- und SH-Flagge) fordert.

Oder die CDU-nahe Schüler-Union (wörtlich): „Die Identifikation mit unserem Land, unserer Geschichte und unserer demokratischen Grundordnung sollte nicht erst im Erwachsenenalter beginnen – sie muss bereits in der Schule gefördert werden“, sagt der Landesvorsitzende Mylo Marquardt.

Diese zwei Beispiele aus unserem Bundesland als Beleg dafür, dass die Zeit reif ist für die Stärkung der eigenen Identität, denn andere Landkreise

  • ich nenne hier: Saale Orla Kreis, Bautzen, Harz oder Ostalbkreis in Baden-Württemberg–

haben längst derartige Beschlüsse gefasst. Warum also wir nicht auch? Warum sollten wir als Herzogtum Lauenburg nicht als leuchtendes Beispiel in unserem Bundesland Schleswig-Holstein vorangehen? Dass MP Daniel Günther mit den Grünen koaliert und unsere Kreis-CDU mit den Grünen kooperiert, dürfte als Grund dem Bürger auf der Strasse nicht zu erklären sein.

Und vielleicht noch einmal abschliessend dazu einen Blick über die Grenze in unser Nachbarland: Überall kann man den Dannebrog sehen, er gehört ganz selbstverständlich als einigendes Symbol in der dänischen Gesellschaft dazu. Kein gutes Beispiel? Bei der menschenverachtenden Migrationspolitik, die die Sozialdemokraten dort machen, vielleicht. Sarkasmus aus. Aber lassen wir das.

Welche Argumente sprechen gegen unseren Antrag?

Sie werden erleben, meine Damen und Herren, dass es überhaupt nicht um den Kern, das Anliegen unseres Antrags geht. Ist eine Beflaggung angebracht, ist das Anliegen als solches richtig?

Stattdessen werden Argumente juristischer Natur vorgebracht und Verfahrensfragen in den Mittelpunkt gestellt. Das haben andere Kreise bereits hinter sich. Ich denke da z.B. an Pinneberg oder Stormarn.

Dem Versuch, den Beflaggungsantrag als unzulässig zurückzuweisen, trete ich deshalb hiermit schon mal prophylaktisch entgegen. Die Erfahrungen aus anderen Kreistagen haben wir selbstverständlich ausgewertet.

Und auch ChatGPT -das sei am Rande erwähnt- sagt unmissverständlich: Die Kreise und Gemeinden entscheiden in eigener Zuständigkeit. Das können Sie augenblicklich mit Ihren Smartphones selbst nachprüfen. Also verzichten Sie bitte auf Ablenkungsmanöver.

Damit zurück zu unserem Antrag, der aus drei Teilen besteht

  1. Wo jetzt schon möglich -also dort, wo ein Fahnenmast vorhanden ist- soll an Dienstgebäude und Liegenschaften im Kreis Herzogtum Lauenburg ganzjährig unsere Deutschland-Fahne gehisst werden.
  2. Alle Dienstgebäude und Liegenschaften im Herzogtum Lauenburg sollen auf die Möglichkeit der Aufstellung eines Fahnenmastes überprüft und
  3. die Kosten für die noch fehlenden Fahnenmaste ermittelt werden.

Damit entscheidet der Kreistag darüber, ob die bereits vorhandenen Fahnenmaste unbeflaggt bleiben oder -wenn mehrere Fahnenmaste vorhanden sind- , EU-, Deutschland- und Kreisflagge gehisst werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die
AfD-Fraktion
Herzogtum Lauenburg
Andreas Petschull

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