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Klage gegen den Kreistag

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AfD-Fraktion leitet Kommunalorganstreitverfahren beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gegen den Kreistag Herzogtum Lauenburg ein

In der Kreistagssitzung am 29.06.2023 haben die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP im Kreistag Herzogtum Lauenburg die demokratisch ergangenen Ergebnisse der Kommunalwahl 2023 missachtet. Entsprechend des bei der Kommunalwahl erzielten Stimmanteils von 9,7 % ist die AfD-Fraktion nach dem Willen der Wähler an der Ausschuss- und Gremienbesetzung im Kreistag zu beteiligen. Nach dem Wahlergebnis steht der AfD-Fraktion sowohl ein Vorsitz als auch der Posten eines stellvertretenden Vorsitzenden in einem Ausschuss zu. Der in Aussicht gestellte Vorsitz im Forstausschuss und der stellvertretende Vorsitz im Jugendhilfeausschuss wurden der AfD-Fraktion jedoch in demokratiefeindlicher Weise verwehrt, so dass diese Posten unbesetzt sind. 

Gegen diese Vorgehensweise hat die AfD-Fraktion beim Verwaltungsgericht Schleswig ein Kommunalorganstreitverfahren gegen den Kreistag Herzogtum Lauenburg eingeleitet. Zur nächsten Kreistagssitzung am 28.09.2023 hat die AfD-Fraktion die Tagesordnungspunkte „Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses Forsten“ und „Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses“ beantragt und aufgrund ihres Vorschlagsrechtes ihre Kandidaten erneut zur Wahl benannt.

Die Fraktionsvorsitzende Andrea Schroeder erklärt: „Hier wurde die Demokratie von den Fraktionen der Altparteien mit willkürlichen Unterstellungen gegenüber der AfD-Fraktion mit Füßen getreten und unsere Fraktion wird aus Respekt vor den Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg, die uns am 14. Mai gewählt und damit unserer Fraktion einen Auftrag erteilt haben, die uns zustehenden Positionen gerichtlich erkämpfen. Auch geht es hierbei um den Schutz der Kommunalen Selbstverwaltung. Demokraten benötigen keine Handlungsanweisungen der Landesparteien, die in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und in denen die Kommunalpolitiker der Fraktionen der Altparteien in ihrem Abstimmungs-verhalten auf Anweisung der Landespolitik handeln. Zu diesem Eindruck  muss man jedoch nach der „Gemeinsamen Presseinformation von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW“ vom 09.06.2023 kommen. Diesem demokratiefeindlichen Verhalten ist die AfD-Fraktion auf dem Rechtsweg durch Klage vor dem Verwaltungsgericht entgegengetreten.“   

Ratzeburg, den 14.09.2023

Andrea Schroeder

Vorsitzende der

AfD-Fraktion Herzogtum Lauenburg

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